Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Müssen Schweizer Unternehmen über Nachhaltigkeit berichten?

Anfang 2023 verabschiedete die EU die CSRD, welches Unternehmen dazu verpflichtet, in ihrem Jahresabschluss über soziale und ökologische Nachhaltigkeit zu berichten. Ob auch Schweizer Unternehmen davon betroffen sind, und wie man sich auf diese Umstellung vorbereiten kann, zeigen wir Dir in diesem Beitrag auf.

Was ist die CSRD?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU bringt weitreichende Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung mit sich. Diese gelten für grössere Unternehmen in der EU, aber auch für Unternehmen, welche einen signifikanten Teil ihres Umsatzes in der EU erwirtschaften. Ziel ist es, Transparenz in Bereichen wie Umwelt, Soziales und Unternehmensführung zu schaffen und einheitliche Standards für Berichte zu etablieren. So sollen Stakeholdern und Investoren umfängliche Informationen zur Verfügung gestellt werden, um ihre Risiken abschätzen und Entscheidungen fundiert treffen zu können. Die Umsetzung beginnt für die ersten Unternehmen in der EU für den Jahresabschluss 2024.

Was bedeutet die CSRD für die Schweiz?

Für die meisten Unternehmen hierzulande ändert sich vorläufig nichts. Bereits jetzt müssen grössere Unternehmen in der Schweiz, welche über 500 Mitarbeitende, CHF 20 Mio. Bilanzsumme und CHF 40 Mio. Umsatz erzielen, einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen. Dies betrifft aktuell c.a. 300 Unternehmen. Die neu eingeführte CSRD gilt direkt nur für Unternehmen, welche mehr als EUR 150 Mio in der EU umsetzen und einen Ableger in der EU haben – davon betroffen wären nur c.a. 180 Unternehmen.

Mittelfristig wird sich aber auch die Berichterstattungspflicht in der Schweiz dem europäischen Standard anpassen. Im Juni 2024 hat der Bundesrat die Vernehmlassung für die entsprechenden Änderungen im Obligationenrecht (OR) eröffnet. Analog zur EU sollen auch in der Schweiz (neben den Publikumsgesellschaften) Unternehmen mit 250 Mitarbeitenden, CHF 25 Mio. Bilanzsumme und CHF 50 Mio. Umsatz zur Berichterstattung verpflichtet werden. Allerdings nur, wenn sie zwei von den drei Schwellen während zwei aufeinanderfolgenden Jahren erreichen. Ausserdem wird die Berichterstattung neu durch ein externes Revisionsunternehmen oder eine Konformitätsbewertungsstelle überprüft. Diese Änderungen werden frühestens 2027 erwartet.

Der Bund geht davon aus, dass landesweit 50’000 Unternehmen von den neuen Regulierungen betroffen sein werden.

Empfehlung: Wie Schweizer Unternehmen mit der CSRD umgehen sollten

Schweizer Unternehmen – auch solche, die aktuell nicht direkt betroffen sind – sollten frühzeitig auf die neuen Anforderungen reagieren. Hier einige konkrete Schritte:

  1. Analyse der Betroffenheit: Unternehmen sollten prüfen, ob sie direkt oder indirekt von der CSRD, oder einer Anpassung im OR betroffen sind, basierend auf Geschäftstätigkeit, Größe und Beziehungen zu EU-Unternehmen.
  2. Aufbau eines Nachhaltigkeitsmanagements: Interne Strukturen und Prozesse zur Erfassung von ESG-Daten sollten geschaffen werden. Die Einbindung aller relevanten Abteilungen ist dabei entscheidend.
  3. Zusammenarbeit mit Partnern: Unternehmen sollten den Dialog mit Geschäftspartnern und Kunden suchen, um Anforderungen und Erwartungen zu klären.
  4. Nutzung externer Expertise: Beratung durch spezialisierte Dienstleister kann helfen, die gesetzlichen Vorgaben zu verstehen und praxisgerecht umzusetzen.
  5. Proaktives Handeln: Auch wenn die gesetzlichen Anforderungen noch nicht vollständig in Kraft sind, zahlt sich ein früher Einstieg aus. Unternehmen können damit nicht nur gesetzeskonform agieren, sondern auch ihre Position im Markt stärken.

Was bedeutet die CSRD für die digitale Werbebranche?

Während viele Unternehmen der digitalen Werbebranche aufgrund ihrer Größe nicht direkt von den CSRD-Anforderungen betroffen sind, könnten sie dennoch indirekte Auswirkungen spüren. Große Auftraggeber oder Partner, die zur Berichterstattung verpflichtet sind, werden verstärkt von ihren Lieferanten – darunter auch Werbeagenturen – Nachweise zur Einhaltung von ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) fordern. Zusätzlich könnte der Druck steigen, nachhaltige Werbemethoden, energieeffiziente Technologien und verantwortungsbewusstes Datenmanagement zu integrieren, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben. Deshalb lohnt es sich, heute schon mit der Planung und Umsetzung der Anforderungen zu beginnen.

Quellen:

finance.ec.europa.eu https://finance.ec.europa.eu/capital-markets-union-and-financial-markets/company-reporting-and-auditing/company-reporting/corporate-sustainability-reporting_en#legislation, 23.01.2025

admin.ch https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-101585.html, 23.01.2025

SECO: https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/seco/nsb-news.msg-id-101585.html, 16.01.2025

SQS: https://www.sqs.ch/de/blog/pflichten-zur-nachhaltigkeitsberichterstattung-aktuelle-entwicklungen-kosten-und-nutzen , 23.01.2025

Autoren:

Ben Galler, Stefan Rageth und Tobias Keller von der IAB Arbeitsgruppe Sustainability