Der Bundesrat macht vorwärts mit der Annäherung des Datenschutzgesetzes an die EU DSGVO: Am 15. September 2017 veröffentlichte er seinen Entwurf für ein totalrevidiertes Datenschutzgesetz. Der Kritik aus Wirtschaft und Verbänden aus der Vernehmlassung zum Vorentwurf wurde weitgehend Rechnung getragen. Noch besteht aber Verbesserungsbedarf. Dies gilt insbesondere beim Thema Profiling, das für die Online Branche von zentraler Bedeutung ist.

Gemäss Vorschlag des Bundesrates müsste der Verantwortliche für jeden Anwendungsfall eines Profilings eine aufwändige Datenschutzfolgeabschätzung vornehmen. Profiling für die Zwecke der Bonitätsprüfung wäre gar faktisch ausgeschlossen. Ausserdem statuiert der Entwurf überhöhte Anforderungen an eine gültige Einwilligung. Der Gesetzesentwurf verkennt, dass Profiling nicht in jedem Fall ein hohes Risiko für die Betroffenen darstellt. Selbst die strenge EU DSGVO stuft Profiling nur dann als hoch risikobehaftet ein, wenn es als Basis für Entscheide dient, die Rechtswirkungen für die Betroffenen haben. Bei Profiling zwecks Individualisierung von Angeboten oder von kommerzieller Kommunikation ist dies nicht der Fall. Der Nutzer hat stets die freie Wahl, ein Angebot anzunehmen oder nicht. Profiling ist unabdingbarer Bestandteil von Online-Geschäftsmodellen. IAB Schweiz wird sich in den parlamentarischen Beratungen dafür einsetzen, dass die unnötige Erschwerung des Profiling gegenüber der Regelung in der EU beseitigt wird.

Bereits im November 2017 beginnt die Kommission des Nationalrates mit der Beratung. Ziel des Bundesrates ist es, das neue Gesetz zeitnah zum Inkrafttreten der EU DSGVO (Mai 2018) einzuführen.

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Autor: Rolf auf der Mauer, VISCHER AG

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